Modellprojekt Helferverbund
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Pflegeleistungsergänzungs-Gesetzes (PflEG)* haben das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, die Landeshauptstadt München und die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Bayern das folgende Modellprojekt der Alzheimer Gesellschaft München e.V.gefördert:
"Demenz-HelferInnen – Aufbau eines Verbundsystems zur Koordinierung von Helferschulungen, Vermittlung und Einsatz ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer für die Modellregion München"
Im Rahmen des Modellprojektes wurde ein freiwilliger Verbund mehrerer Einrichtungen aufgebaut, um u.a.
- Familien mit demenzkranken Menschen mehr Unterstützung durch ehrenamtliche HelferInnen zu ermöglichen
- Fachberatungsstellen und Institutionen der gerontopsychiatrischen Versorgung mehr Übersicht über anerkannte HelferInnen-Kreise in München zu verschaffen
- Einheitliche Schulungskonzepte und eine vergleichbare fachliche Begleitung der Ehrenamtlichen zu gewährleisten
- Engagierten Ehrenamtlichen Informationen zu Fortbildungs- und Einsatzmöglichkeiten zu geben
Projektzeitraum war der 1.2.2004 bis 31.1.2007. Die Projektleitung hatte Frau Silvia Krupp (Gerontologin, FH).
Für die wissenschaftliche Begleitung des Modellprojektes war das Institut aufschwungalt, München zuständig. Ergebnisse des Projektes sind in einem Projektbericht des Instituts festgehalten. Nähere Informationen hier >>
Nach Abschluss des Modellprojektes setzt der Helferverbund als Münchner Helfernetzwerk Demenz seine Arbeit fort.
* Das Pflegeleistungsergänzungs-Gesetz (PflEG, seit 2002) und das Pflege-Weiterentwicklungs-Gesetz (PfWG, seit 2008) haben zusätzliche Leistungen für Versicherte geschaffen, die in die Pflegestufen I bis III sowie 0 eingestuft sind und einen erhöhten Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung haben. Die zusätzlichen Leistungen für die Versicherten umfassen seit Mitte 2008 1.200 EUR pro Jahr (Grundbetrag) oder 2.400 EUR pro Jahr (erhöhter Betrag). Damit können u.a. sogenannte "niedrigschwellige Angebote" wie der Besuch von Betreuungsgruppen oder der Einsatz ehrenamtlicher HelferInnen unter bestimmten Voraussetzungen finanziert werden.